Aktuelle Hinweise
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass wir diverse Behandlungen, wie zum Beispiel Neuaufnahmen, Lachgasbehandlungen, Füllungstherapien und Schmerzbehandlungen ausschließlich am Vormittag anbieten können.
Eine gute Zeitplanung ist uns ein großes Anliegen. Was jedoch für uns im Vordergrund steht, ist eine individuelle und erfolgreiche Behandlung Ihres Kindes. Daher sind Verzögerungen und damit verbundene Wartezeiten im täglichen Terminablauf manchmal nicht vermeidbar.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Aktuelle Hinweise aufgrund des Coronavirus/ COVID-19
!!!!!! WICHTIG: NACH DEM GEÄNDERTEN INFEKTIONSSCHUTZGESETZ GILT AB DEM 01.10.2022 EINE FFP2-Masken-PFLICHT für Personen ab 15 Jahren IN ZAHNARZTPRAXEN- weitere Infos, siehe unten !!!!!!!
Stand 01.10.2022
Ahoi liebe Eltern,
damit wir Menschenansammlungen und Wartezeiten so gering wie möglich halten, haben wir unsere Wartebereiche und die Behandlungskapazitäten in unserer Praxis erweitert. Des Weiteren haben wir unsere Praxis mit professionellen Luftreinigern ausgestattet, die dafür sorgen, dass 99,95% der vorhandenen Luftpartikel wie Bakterien und Viren entfernt werden.
Über die aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts und der für uns zuständigen Behörden informieren wir uns laufend und ergreifen Maßnahmen über das normale Maß hinaus, um Sie, Ihre Kinder und unser Personal zu schützen.
Auch Sie können helfen:
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Ab dem 01.10.22 dürfen Zahnarztpraxen von Patienten und Besuchern im Alter von 15 Jahren oder älter nur betreten werden, wenn sie eine FFP2-Atemschutzmaske (oder vergleichbar, d.h. KN95 oder N95 Masken) tragen. Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren können laut Landesregierung statt einer FFP2-Maske eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.Eine Atemschutzmaske muss nicht getragen werden von:-Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht haben.-Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keinen Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können.-Gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen.
- Wenn Sie das erste Mal mit Ihrem Kind in unserer Praxis erscheinen, möchten wir Sie bitten, dass Sie sich vorab auf unserer Homepage unter Kontakt/Downloads unseren Anamnesebogen herunterladen und diesen bereits Zuhause ausfüllen und zum Ersttermin mitbringen.
- Bitte erscheinen Sie zum Zahnarzttermin Ihres Kindes ohne Geschwisterkinder, es sei denn die Geschwisterkinder haben ebenfalls einen Zahnarzttermin.
- Neben dem zu behandelnden Kind/der zu behandelnden Kinder darf nur eine Begleitperson erscheinen.
- Wir möchten Sie bitten, Termine abzusagen, wenn Sie oder Ihr Kind/Ihre Kinder an Grippesymptomen (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen) leiden.
- Halten Sie als Begleitperson bitte den vorgegebenen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu unserem Personal und anderen Familien ein.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe
Ahoi aus Eurer Kinder- und Jugendzahnarztpraxis
in Lübeck
Ahoi! – das ist genau genommen kein Gruß, sondern ein Seemannsruf.
Ahoi! ist unser Appell, unser Signal an Eure Zähne!
Ahoi! ruft auf zur Zahngesundheit vom ersten Milchzahn an.
Funkt einfach durch und lasst Euch an Bord holen!
Ahoi! will Euch zeigen, dass diese Schiffsreise auch richtig Spaß machen kann!
Wohin die Fahrt geht? Ihr werdet staunen…
Da gibt’s den Inselwald – die Wind- & Wellenbucht – die Kletterklippe – das Tauchresort…
Kommt doch vorbei!
Ahoi!
Käpt´n Dr. Wiebke Klingbeil und ihre Crew